Niederelbert im Wandel der Zeit

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In Urkunden wird von 1332 vom Dorf "Elewartin", 1436 von "Nyddernelwart", 1539 von "Niederelbart" und 1746 von Niederelbert gesprochen. 1833 errichtet die Gemeinde ein Gemeindehaus mit Schule, Backhaus und einer katholischen Kapelle. Bis 1901 gehörte Niederelbert zur Pfarrei Holler. Die danach eingerichtete Pfarrvikarie bestand bis 1952. Mit Wirkung vom 1. April 1952 wurde Niederelbert zur Pfarrei erklärt. Die heutige katholische Pfarrkirche St. Josef wurde 1910 im neuromanischen Stil errichtet. Zur Erinnerung an die Einweihung unserer Pfarrkirche im Jahre 1910 feiert der Ort am 2.Wochenende im September das Kirchweihfest. Als volkstümliches Symbol ist in Niederelbert der Hahn überliefert und weithin als "Niederelberter Gickel" im Volksmund bekannt. Er steht für Stolz und Wehrhaftigkeit des Niederelberter Bürgertums.


Von den Anfängen bis zur neueren Zeit

von Hellmuth Gensicke

Im Buch der Rechte des Erzbischofs und der Kirche von Trier, das Erzbischof Johann um 1211/14 aufzeichnen ließ, werden im Verzeichnis der Rechte im Bann des Dorfes Humbach, des heutigen Montabaur, zwei Wildhuben in "elewarthin" erwähnt. Außer diesen beiden in Elbert werden damals noch je eine in der Wüstung "Liprehdingen" am Lippertsberg im Montabaurer Wald, in Ems und Simmern genannt. Der Erzbischof hatte hier 1211/14 sechs Kammerforste, die ihm allein zustanden. Von zweien, die gerodet waren, erhielt er von den Bauern Haferzinse. Für Holz aus dem Wald mussten ihm 1211/14 auch eine Hube in Elgendorf jährlich 600, zwei halbe Hüben in Horressen und Bannberscheid 300 Holzschüsseln liefern. Außer dem Hof (curia) in Humbach-Montabaur, zu dem 65 Bauernhöfe (mansi), davon 38 Scharhuben mit Reiterdienstpflicht gehörten, besaß er in diesem Bann neun kleinere Höfe und zwei Mühlen. Daneben gab es in dem Bann sicher noch fremden Besitz, der insgesamt auch seinen Beitrag zu einer Bede, einer landesherrlichen Steuer, von 200 Motten (modia) Hafer leisten musste.

Zwei Wildhuben mit dem Namen “elewartin” wurden erstmals in einer Urkunde über die Rechte des Erzbischofs und der Kirche von Trier, die den Jahren 1211/14 zuzuordnen ist, erwähnt. Diese Wildhuben bezeichneten die Stellen, an denen in alter Zeit der Jäger auf den Elch wartete.

Von dem Wald und den Wildhuben berichtet eine ältere Aufzeichnung der Rechte des Erzbischofs im Wald Spurkenberg im gleichen Buch ausführlich. Sie beschreibt dessen Grenzen an Lahn, Gelbach, Eisbach, den Westwänden der Kirchen von Meudt und Helferskirchen und von dort bachabwärts, an Sayn und Rhein bis wieder zur Lahn. Dieser Wald Spurkenberg war mit dem Jagdrecht ursprünglich ein Königswald. Er gehörte wohl zum Königshof Koblenz, wie der Reichsforst Dreieich zum Königshof Frankfurt, in dem es 1338 noch 30 bis 32 solcher Wildhuben gab.

Die Erzbischöfe hatten keine Urkunde vom Erwerb dieses Waldes. Er wurde wahrscheinlich mit dem Königshof Koblenz 1018 von Kaiser Heinrich II. dem Erzbischof Poppo geschenkt. In jene Zeit geht wohl die Regelung zurück, dass die Forststrafen aus dem Wald in den Hof Eschelbach zu liefern waren, den Erzbischof Liudolf von Trier 994/1008 von der Äbtissin Mathilde von Essen, einer Enkelin des Konradiners Herzog Hermann von Schwaben, des Herren der Burg Humbach-Montabaur (f 949), eingetauscht hatte. Den Haupthof im Wald zu Humbach-Montabaur hat Erzbischof Poppo (1016-1047) erst etwas später mit großem Schaden für seine Güter wohl von Erben der Konradiner erworben.

Nach jener älteren Aufzeichnung standen im 12. Jahrhundert dem Erzbischof und seinen Vögten, seinen weltlichen Vertretern, den Herren von Isenburg und den Grafen von Nassau, allein Jagd und Fischfang im Wald zu. Mit vielen Einzelheiten wird der Schutz des Wildes, der Fische und Vögel beschrieben, die von den Förstern überwacht werden sollten. Es wird damals nur ein Kammerforst des Erzbischofs genannt. Es waren auch erst vier Försterhuben, davon nur erst eine in "Elewartin"\ neben der dort vor 1211/14 die zweite eingerichtet wurde. Mit Rat der Vögte vergab der Erzbischof die Hüben den Förstern, die bei Dienstvergehen, wie etwa eigenmächtigem Wild- und Fischfang, ihr Lehen verlieren sollten. Zweimal im Jahr sollte im Wald Spurkenberg ein Förster den Vogt mit einem Ritter und deren Knechten, einem Jäger und zwei Fußknechten, 12 Hunden und einem Leithund mit Essen abends, morgens und mittags versorgen. Mit zwei Hunden sollte der Förster diese zur Hetzjagd auf den Hirsch bis zum Anstand (ad wartam) im Sinn der Jägersprache begleiten und, wenn der Hirsch kommt, diesen mit allen Hunden verfolgen und hetzen.

Das hier benutzte mittelhochdeutsche Wort "warte", dieser Anstand, der Platz von dem aus gespäht und gelauert wird, hat sich im Ortsnamen erhalten. Als in der Zeit der Karolinger oder bereits der Merowinger das erste Forsthaus hier entstand, jagte man hier nicht nur den Hirsch, sondern noch den Elch, woran sich die Erinnerung im Ortsnamen erhielt. Unwahrscheinlich ist eine Deutung ohne Bezug auf die Anfänge als Forsthof des Waldes Spurkenberg von "ward", einer vor allem im Friesischen gebräuchlichen Bezeichnung für einen erhöhten Wohnplatz.

Auch beim althochdeutschen "warta" hat man bisher nur an Befestigungen und Anlagen der Landessicherung, nicht an solche für die Jagd, gedacht. Das Nibelungenlied kennt noch im weiteren rheinischen Raum die Jagd auf den Wisent, den Elch und den "grimmen" Scheich. Dem Bischof von Utrecht bestätigte Kaiser Otto I. noch 943 das Recht, in seinem Wildbann auf Hirsche, Bären und solche Tiere zu jagen, die man in deutscher Sprache (teunonica lingua) "elo" oder "scelo" nannte. Das war neben dem Elch, dem Elchbullen, auch der Wildhengst".


Namensformen 

Die Namensformen des Ortsnamens lassen erkennen, wie sich die Erinnerung an die Herkunft im Laufe der Zeit verlor, wie einige Belege es erkennen lassen. 1211/14 elewartin, "elewarthin", "Elewar-tin"\ 1233 "Elewarthe", um 1260 "Elwarten", 1326 "Eylewart, Eylwart", 1332 im Dorf (in villa) "Elewarten", 1362 "in inferiori" (in Nieder-) "Ele-warten'. um 1385 "Elwert", 1387 "in inferiori Elewart', 1427/30 "Nederen eelfart', 1436 Dörfer "Obern- und Nyddern Elwart", 1468 beide Dörfer "Elffarten", 1499 "Nederen Elwert", 1503"Nydern Elfart", 1540 "Ilbert", 1548 "Niedern Eibort", 1550 "Neder llffert", 1589 "Niedern Elbardt", 1625 "Nider Elbert", 1652 "Nidern Eilborth", 1653 "Nidern Eibort", 1694 Nidern Elberth", 1724 "Nieder Elbert", 1786 "Niederelbert".

Die 1211/14 genannten beiden Wildhuben (wilthubin) und die im 12. Jahrhundert erwähnte Försterhube in Elbert waren Höfe in Niederelbert. Im Streit mit Kurtrier um Jagdrechte der Grafen von Katzenelnbogen und der Grafen von Nassau im Spurkenwald werden 1476 mehrfach Zeugen verhört, die diesen Grafen noch das Jagdrecht bis zur Schöffenpforte zu Montabaur zusprechen. Am 2. Januar 1476 sagten dazu auch Henne von Daubach (Duppach), Henne Henckes, Henne Dommeß und Heyntze Hartgeß aus. Diese vier Männer wohnten in Niederelbert auf Hofreiten und Gütern, die "Wylt-hoben" hießen und verpflichtet waren, Jägern und Hunden Unterkunft und Verpflegung zu geben, wenn diese Grafen im Spurkenwald jagten oder jagen ließen. Diese Verpflichtung war wohl mit einem Malter Grafenhafer (grebenhaber) abgelöst, das Kurtrier 1579/82 von seiner Hälfte der Einkünfte von den Hüben oder Hofgütern in Niederelbert abgezogen wurde", da es sonst im Banne Montabaur längst keine Abgaben mehr an einen Grafen als Landesherren gab.

Bei Elbert wird 1233 ein Wald "Paffenholz" genannt'. Der Trierer Erzbischof Dietrich von Wied bestätigte damals einen Vergleich zwischen dem Propst des Stifts St. Florin in Koblenz und dem Kapitel seiner Kirche. Nach langem Streit überließ der Propst seinen Mitbrüdern die Nutzung dieses Waldes, indem er sich und seinen Nachfolgern den Neurodzehnten von jetzigen und zukünftigen Rodungen in diesem Wald vorbehielt. Das Kapitel sollte den Nutzen des Waldes behalten und für den Erwerb von Eigengut sich bewahren.