Im Wesentlichen ist darin festgelegt das alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, Gehwege und Verbindungswege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern zu reinigen, von Schnee und Eis zu befreien und für einen sicheren Zugang zu sorgen.
Verbindungswege sind Fußwege die zwei Straßen fußläufig miteinander verbinden. In Niederelbert sind das zum Beispiel die Wege zwischen der Römerstraße und der Waldstraße, dem Limesweg oder Castelweg zur Hochstraße und von dort zur Ringstraße.
Zur Reinigungspflicht gehört das regelmäßige sauber halten der Gehwege, Verbindungswege, Straßenrinnen und wenn vorhanden der Treppenstufen. Mit der Reinigung ist der Kehricht, Unkraut und sonstiger Unrat zu beseitigen. Nach der Reinigung sind alle Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und gehören nicht in die Sinkkästen.
Die Schneeräum- und Streupflicht gilt zur allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 bis 21.00 Uhr.
Wichtig: Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Stattdessen muss er auf dem eigenen Grundstück oder, wenn das nicht möglich ist, am Gehwegrand aufgehäuft werden, damit Sinkkästen und Straße frei bleiben.
Über die Satzung der Ortsgemeinde hinaus bitten wir Sie, in der Winterzeit das Parken in engen, steilen und unübersichtlichen Straßen möglichst zu vermeiden. Nur so kann der Räumdienst die Straßen effizient und gefahrlos freihalten.
Sollten Sie sich als Grundstückseigentümer nicht in der Lage sehen, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, stehen verschiedene Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung, die mit diesen Aufgaben beauftragt werden können.
