Ortsgemeinde Niederelbert

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Räumen der Rasengräber

Ich möchte darauf hinweisen, dass laut Friedhofssatzung der Ortsgemeinde der Grabschmuck und die Grablichter mit Ablauf des 10. April eines jeden Jahres von den Gräbern geräumt werden müssen, damit die Gemeinde die Rasenflächen in der Vegetationsphase pflegen können.

Christoph Neyer

Ortsbürgermeister